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Rechtliche Aspekte von Aquaponik - Druckversion

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Rechtliche Aspekte von Aquaponik - tillis - 08.03.2016

Liebe Alle,

könntet Ihr mir in folgender Sache weiterhelfen? Ich schreibe zur Zeit an der HU Berlin eine Masterarbeit im Fach Agrarökonomie, die sich mit den Rahmenbedingungen des „Innovationssystems“ Aquaponik beschäftigt.

Vor dem Agrarökonomik-Studium habe ich Jura studiert und fange auch gerade als Rechtsanwalt bei einer Kanzlei im Bereich Planungs- und Umweltrecht an. Einen wesentlichen Teil der Arbeit möchte ich daher einer detaillierten, praxisorientierten Aufarbeitung der rechtlichen Voraussetzungen von Aquaponik-Systemen widmen, d.h. Fragen des Baurechts, Lebensmittel- und Tierschutzrechts, Vermarktungsmöglichkeiten, Geistiges Eigentum, gesellschaftsrechtliche Grundlagen möglicher Betreibermodelle, etc. Eine derartige Übersicht könnte ja für alle praktisch Interessierten sinnvoll sein.

Um einen sinnvollen, praxisgerechten Leitfaden schreiben zu können, der alle relevanten Probleme behandelt und außerdem nicht nur den Gesetzeswortlaut, sondern auch die Behördenpraxis berücksichtigt, bin ich auf persönliche Erfahreungsberichte angewiesen. Ich würde mich daher über jede - gerne auch sehr knappe - Schilderung von Genehmigungsprozessen, sonstiger Bürokratie bzw. rechtlichen Problemen, etc. sehr freuen. Gerne auch per PM. Im Gegenzug werde ich dann natürlich meinen Leitfaden veröffentlichen und kann vielleicht auch noch ein paar akute Fragen aufnehmen.

Vielen Dank für die Mithilfe und freundliche Grüße aus Berlin,

Tilman


RE: Rechtliche Aspekte von Aquaponik - Lutuh - 23.03.2016

Hallo Tilman,

bin absoluter Laie, aber als erster Schritt:
- Aquaponik, auch wenn nach den Vorschriften biologischer Landwirtschaft durchgeführt, ist nicht "Bio", da die Pflanzen nicht in Erde wachsen. Bezüglich der Vermarktungsmöglichkeiten ist das ein großes Problem, da man die höheren Preise nicht durch ein Bio-Siegel rechtfertigen kann.
- Betrifft nicht nur Aquaponik: Ein Bekannter eines Bekannten versorgt sich zu 100% selbst und musste angeblich Einkommensteuern auf seine Selbstversorgung abführen (in welcher Art auch immer), da diese als seine hauptberufliche Tätigkeit angesehen worden wäre. Bisher nur ein Gerücht, aber falls das in diesen Zusammenhang fällt, kann ich da nochmal genauer nachfragen.

Grüße
Lucas